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Die Bestattung sollte zu Ihnen passen.
Und Ihren Wünschen entsprechen.

Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnenmodell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich festzuhalten.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, allerdings empfehlen wir, sich vorab immer auch mit den eigenen Angehörigen auszutauschen. Was viele nicht wissen, auch die Finanzierung der eigenen Bestattung kann zu Lebzeiten geregelt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Sterbegeldversicherung oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos bei der SBV Bank oder Nord-Ostsee Sparkasse.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.

Beispiel:

Definition der Sterbegeldversicherung.
Eine Sterbegeldversicherung ist per Definition eine freiwillige Versicherung mit dem Zweck, die Kosten Ihrer eigenen Bestattung zu decken. Das bedeutet, die vereinbarte Versicherungssumme kommt bei Auszahlung nicht Ihnen selbst zugute, sondern Ihren Erben bzw. Angehörigen, die im Fall Ihres Todes die Kosten der Bestattung tragen müssten. Die Sterbegeldversicherung deckt die bei Abschluss definierten Kosten, die durch einen Todesfall entstehen. Lange Zeit gab es für verstorbene Versicherte in Deutschland noch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen bzw. einen sogenannten Beerdigungszuschuss von der Krankenkasse. Diese Unterstützung wurde über die Jahre hinweg kontinuierlich reduziert und schließlich im Jahr 2003 ersatzlos abgeschafft. Nur Beamte erhalten vom Staat noch immer Geldleistungen für Bestattungskosten. Die Sterbegeldversicherung ist also ein Ersatz für das frühere Sterbegeld.
Beispiel: Ist eine Sterbegeldversicherung vor dem Sozialamt sicher?
Die Sterbegeldversicherung ist eigentlich zur Deckung der Bestattungskosten angedacht. Es ist gewissermaßen eine Sicherheit, die man den Hinterbliebenen/Angehörigen bei Ableben hinterlässt. Es kommt auch vor, dass man in einem gewissen Alter pflegebedürftig wird. Wenn dies zum Tragen kommt und das vorhandene Vermögen für die Pflegekosten knapp werden, muss man einen Antrag auf Sozialhilfe beim jeweiligen Sozialamt stellen. Bevor aber Pflegekosten bewilligt werden, überprüft das Sozialamt sehr genau, ob sie wirklich kein verfügbares Vermögen wie beispielsweise eine Lebensversicherung, Sparbücher, Guthaben auf dem Konto oder eine Sterbegeldversicherung vorliegt.
Damit die Sterbegeldversicherung nicht an das Sozialamt fällt, brauchen sie eine dringend ein Bezugsrecht. Liegt also im optimalen Fall neben der Sterbegeldversicherung ein Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestatter vor und das Bezugsrecht wurde abgetreten in Verbindung mit der Bestattungsvorsorge zur Deckung der Bestattungskosten ist die Sterbegeldversicherung geschützt.
Sie sind unsicher oder haben Fragen dazu: